Da ist dem Management mal wieder ein Coup gelungen. BVG und BT konnten sich (vorerst) um massive Arbeitszeit-Ansprüche ihrer Beschäftigten herumwinden.
Zu Jahresanfang waren die Dienstkleidungsträger*innen unter uns deshalb mit einem schwer verständlichen, verworrenen Regelwerk konfrontiert. Diese Nebenabrede zum Arbeitsvertrag ist eine reine Verzichtserklärung.
Du verzichtest auf deine Ansprüche aus der Abholung/Abgabe der Dienstkleidung einschließlich der Anprobe- und Wartezeiten, aus den Umkleidezeiten, Wegezeiten zum und vom Arbeitsplatz, der allgemeinen Belastung durch sichtbare Betriebszugehörigkeit auf dem Arbeitsweg, sowie dem außerdienstlichen Mitführen und der Aufbewahrung von Arbeitsmitteln.
Diese Ansprüche standen im Raum, nachdem der Betriebsrat der Stuttgarter Straßenbahn AG erfolgreich geklagt hatte. Der Betriebsrat der Stuttgarter Kolleg*innen kämpft jetzt um die Einarbeitung der Zeiten in die Dienstmasse.
In Berlin umschiffte man schnell solche Auseinandersetzungen: für 80,00 EUR brutto sind die Berliner Verkehrsarbeiter*innen ruhiggestellt. In Berlin lässt sich‘s halt noch sehr günstig leben – wenn man ein großes Unternehmen ist. Die dreiste Idee des Managements, Kolleg*innen in Teilzeit, den geringen Pauschalbetrag zu kürzen, soll angeblich vom Tisch sein. Aber besser ist nachrechnen!
Alle Busfahrer*innen werden oben schon die Stirn gerunzelt haben: Ihr bekommt – genau – nicht 80,00 bzw. 30,00 EUR, sondern entsprechend 90,00 bzw. 40,00 EUR. Denn mit dem zusätzlichen monatlichen Zehner sind jetzt auch gleich Verantwortung, Schlepperei und Abgabezeiten für die Kasse abgegolten.
Die Grundlage für die neue Nebenabrede bildet der „Tarifvertrag Pauschalentgelt“ der von ver.di (und dbb/tarifunion für die NahVG) mit dem BVG-Management abgeschlossen wurde. Unsere Tarifkommission (TK) trat letztes Jahr ziemlich überraschend aus der Totenstille, mit der Verkündung einer Mitgliederbefragung.
Diese Mitgliederbefragung war allerdings so schlecht organisiert, dass Zweifel an der Korrektheit des Ergebnisses angebracht sind. Denn einerseits war Vieles, wie allein schon die ganze Kassen-Problematik der Busfahrer*innen, in anderen Bereichen unbekannt. Andererseits war der Stimmzettel ein wirklich haarsträubendes Schriftstück. Der Gegenstand der Abstimmung wurde verschleiert, es wurde vorgegaukelt, eine Ablehnung zum Tarifvertrags-Entwurf wäre ein Nein zu Dienstkleidung, Steuervorteil und Geld. Die Methode, erst keine Diskussion zu organisieren und dann plötzlich eine „Friss-oder Stirb“-Abstimmung zu machen ist demokratisch ungenügend. Man hätte sehr wohl einen Kampf um die wertvollen Ansprüche führen können. Mit dem Ziel, den unerträglichen Dienstplanwirkungsgrad zurückzudrängen.
Nichtsdestotrotz ist die Mitgliederbefragung beispielhaft: Wir begrüßen es sehr, dass die TK offenbar nach Wegen sucht, der Gewerkschafts-Basis die Entscheidung über unsere kollektiven Arbeitsverträge (Tarifverträge) zu geben. Hinsichtlich der laufenden Lohnrunde (die ja noch bedeutender ist als der TV Pauschalentgelt) erwarten wir eine viel besser organisierte Abstimmung! Wir helfen gern.
Und wir wollen gerne über die durch die Mitgliederbefragung gelungen aufgeworfene Frage der modernen innergewerkschaftlichen Demokratie zielorientiert diskutieren und Fortschritte machen. Außerdem ist die Dientskleidungsregelung nur ein Teilaspekt des ganzen TV-N und steht deshalb 2018 mit dem ganzen Manteltarif wieder zur Diskussion.